Hinweise für Eltern

Im Folgenden geben wir Ihnen einige Informationen und weisen Sie auf organisatorische Dinge, wichtige Bestimmungen und Termine hin, die für Sie und Ihre Kinder im eben begonnenen Schuljahr von Bedeutung sind.

Bürozeiten

  • Im Sekretariat steht Ihnen Frau Juliane Simovic für Ihre Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.
  • Das Büro der Grundschule Mainburg ist von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit 7.30 Uhr – 13.00 Uhr besetzt.

Krankheit und Entschuldigung

  • Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind pünktlich, ausgeschlafen und vorbereitet um spätestens 8.00 Uhr zum Unterricht erscheint. Denken Sie auch an ein ausgewogenes Frühstück, das die Konzentration Ihres Kindes fördert.
  • Leider ist kein Kind vor Krankheiten gefeit. Sollte ihr Kind erkrankt sein und die Schule nicht besuchen können, so ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind bereits am ersten Fehltag telefonisch oder schriftlich (in der Zeit von 7.30 Uhr – 8.00 Uhr) krankmelden.
  • Sollte die Erkrankung mehrere Tage andauern, bitten wir um Information hierüber. Um Unklarheiten zu vermeiden, müssten Sie ansonsten Ihr Kind täglich von neuem krankmelden. Danke schön!
  • Falls Sie uns telefonisch Bescheid geben, benötigt die Klassenlehrkraft spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung. Diese können Sie uns gerne auch per Fax (08751 1248) oder per Mail (GS_Mainburg@t-online.de) zukommen lassen.

Hinweis zu den Schulbussen

  • Die Busse fahren an der Grundschule Mainburg jeweils nach der 5. und 6. Stunde (12.15 und 13.00 Uhr).
  • Kinder, die bereits nach der 4. Stunde um 11.25 Uhr Schulschluss haben, werden bis zur Abfahrt der Busse um 12.15 Uhr beaufsichtigt.
  • Im Falle, dass ein allgemeiner, schulweiter Schulschluss bereits vorzeitig stattfindet (z.B. Gallimarkt-Montag, letzter Schultag vor Schulferien usw.), fahren die Busse zum vorzeitigen Schulschluss. Die Eltern werden in diesen Fällen rechtzeitig informiert.

Vorzeitiger Unterrichtsschluss

  • Sollte an besonderen Tagen der Unterricht schulweit vorzeitig enden, so werden die Eltern rechtzeitig informiert.
  • Sollten Sie aufgrund der Kurzfristigkeit keine Möglichkeit haben, den früheren Unterrichtsschluss zu organisieren, so bitten wir Sie, der Klassenleitung Ihres Kindes Bescheid zu geben, sodass wir eine Beaufsichtigung gewährleisten können.
  • Mittagsbetreuung und Hortbetreuung (Spiel- und Lernburg) stellen unabhängig davon an Tagen des vorzeitigen Schulschluss in gewohnter Weise die Betreuung Ihrer Kinder sicher.   

Unterrichtsbefreiungen

  • Ferienzeit ist Reisezeit, und viele nutzen die Gelegenheit, sich an fernen Orten zu erholen. In diesem Zusammenhang werden jedes Jahr wieder Fragen an uns herangetragen, inwieweit bereits vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien Schüler vom Unterricht befreit werden können.
  • Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage grundsätzlich keine Beurlaubung gewähren können.
  • Nur in dringenden Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung vorgesehen. Hierzu müssen Sie rechtzeitig einen schrift-lichen Antrag stellen und diesen auch begründen.
  • Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass Urlaubs- oder Reisetermine keine Ausnahmefälle darstellen und als solche nicht anerkannt sind. Eine Beurlaubung vom Unterricht ist kurz vor und kurz nach den Ferien nicht möglich. Wir dürfen Sie deshalb höflichst bitten, Ihre Urlaubsplanung immer mit den Ferienzeitregelungen abzustimmen, auch wenn dies leider gegebenenfalls zu höheren Kosten bei Ihnen führt.

Religionsunterricht bzw. Ethik

  • Anträge auf Wechsel des Religions- bzw. Ethikunterrichts können Sie jederzeit bei uns im Sekretariat schriftlich einreichen.
  • Klassen und Gruppen erfordern jeweils eine langfristige Planung, sodass zu beachten ist, dass ein Unterrichts-wechsel nur dann möglich ist, wenn der Antrag uns zum Ende eines Schuljahres vorliegt.
  • Anträge, die nach Schuljahresbeginn bei uns eingehen, können erst zum nächsten Schuljahr wirksam werden.

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