Covid19: Hygieneempfehlungen
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kinder,
die Bayerische Staatsregierung hat sich in Abstimmung mit mehreren anderen Bundesländern dazu entschieden, die bisherigen verpflichtenden Schutzmaßnahmen weiter zu reduzieren und die Isolationspflicht für Covid19-Infizierte ab Mittwoch, den 16.11.2022 aufzuheben.
Damit unterliegen Personen, die (per PCR- oder per zertifiziertem Antigen-Schnelltest) positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, nicht mehr der Isolationspflicht.
Nach Aufhebung der Isolationspflicht gilt aber trotzdem weiterhin der Grundsatz:
Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob eine Covid19-Infektion oder eine andere Erkrankung vorliegt.
Für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht keine Verpflichtung zum Schulbesuch besteht. Sie gelten nach entsprechender Mitteilung an die Schule als verhindert im Sinne des § 20 Abs. 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO).
Die aktuellen Informationen, Maßnahmen und Empfehlungen können Sie dem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
![]() |
Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 16.11.22).pdf |
Ausführliche und detaillierte Informationen hierzu finden Sie jederzeit auf der Webseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Barwanietz, Rekor